Meine Frau erlitt am 9. Februar 22 gegen 11.00 Uhr beim Skifahren eine mediale Schenkelhalsfraktur.
Sie konnte zunächst noch aufstehen und für die Talfahrt zum nahen Lift laufen, unter Angabe von Leisten- und Knieschmerzen. Anschließend mit Privat-Pkw Fahrt ins nächste Krankenhaus.
Dort Röntgen und Nachweis einer Schenkelhalsfraktur Garden I.
Es wurde Schrauben-Osteosynthese empfohlen, noch am selben Tag,
nachmittags. Ohne plausiblen Grund und ohne das diesbezüglich ein Arztgespräch erfolgte, wurde die Op. auf den nächsten Tag, ca. 10.15 Uhr, also ca. 24 Std. nach dem Unfall verschoben.
2 Monate später, Anfang April, erste klinische und MRT- Hinweise auf Kopfnekrose, nachfolgend rasche Verschlechterung, Total-Endoprothese am 2.9.22.
Nach den unfallchir. Leitlinien hätte es sich um einen Notfall mit Notfallindikation zur Op gehandelt, dh. frühest möglicher Op.Termin.
Liegt aufgrund der unfallchirurgischen Leitlinien jetzt die Beweislast bei dem Krankenhaus, dass das extrem schnelle Auftreten der Hüftkopfnekrose nicht
durch die verspätete Osteosynthese bedingt ist? War die unbegründete Verschiebung des Op-Zeitpunkts bis zum maximal möglichen Intervall von 24 Stunden medizinisch zulässig?
Vielen Dank für die Antwort
A. Heil